Band 49: Eintrag vom  6. Oktober 1851 (Nr. 321)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Das Antwortschreiben der Scheibenschützen-Gesell- schaft auf das an dieselbe gestellte Ersuchen um Einreichung eines Kostenanschlages über die auf der Scheibenbahn zur Vorbeugung von Gefahr nöthige Vorrichtung wird vorgelesen, welchemge- mäß dieselbe sich außer Stande sieht, einen speziellen Kostenanschlag eines Sachverständigen vorzulegen, indem die Gesellschafts-Kasse erschöpft sei und somit neue Ausgaben vermieden werden müßten. Sie berechnet indessen die erforderlichen Kosten nach vorgenomme- ner Rücksprache mit dem Bauverständigen Thomas auf 71 Thl. 22 Sgr. 6 Pf.

Bei der eröffneten Berathung hinsichtlich der nöthigen Vorrichtung stellte sich zunächst die Frage dar, ob die Gemeinde zur Anlage derer selben irgend eine Verpflichtung habe oder nicht, über welchen Punkt die Ansichten verschieden waren.

Von der Entscheidung der desfallsigen Rechtsfrage abgesehen, beschließt Gemeinderath, die Kosten der zu treffenden Sicherheits- Maßregeln mit dem Vorbehalte vorschußweise zu übernehmen, daß über die etwaige Ver- pflichtung der Stadt nähere Erörterung vorbehalten bleibe, und je nach der desfallsigen Entscheidung die Gesellschaft von den zu machenden Auslagen Zinsen zu zahlen habe.

a. u. s.