Band 50: Eintrag vom  8. November 1853 (Nr. 44)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderath wurden zwei von dem Land- InspectorWeise revidirte Rechnungen über 84 Thl 2 Sgr. 8 Pf. Kosten eines neuen Oberbelags und der Herstellung der Flügelwände an der Kanalbrücke im Neuß-Gladbacher Commu- nalwege mit dem Bemerken vorgelegt, daß zur Zahlung dieses Betrages die im Gemeinde- Etat disponibel gestellten Mittel nicht zureichend seien.

Gemeinderath ertheilte demnach seine Genehmigung

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dazu, daß gedachte Kosten außeretatsmäßig gezahlt werden, derselbe behält sich jedoch dem Staat gegenüber, welcher ur- sprünglich als Eigenthümer des Nord-Canals die Brücke zu unterhalten, und diese Verpflichtung erst seit Einfüh- rung eines Wegegeldes auf dem Neuß-Gladbacher Com- munalwege, der hiesigen Gemeinde auferlegt hat, seine Rechte ausdrücklich vor. actum ut supra