Band 50: Eintrag vom  10. Oktober 1853 (Nr. 22)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf den Vorschlag der Commission für städtisches Eigenthum wurde beschlossen, das Niederthor nebst den dazu gehörigen Seitenmauern sowie das ehemalige Pförtnerhaus daselbst, auf den Ab- bruch zu verkaufen, wobei die Ausstellung in zwei Abtheilungen vorzunehmen. Über die Verwendung des disponibel werdenden Hausplatzes bleibt Beschluß vorbehalten. actum ut supra