Band 49: Eintrag vom  28. April 1851 (Nr. 199)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In Folge eines Antrags des FruchtmaklersFasbender wegen anderweiter Einrichtung der amtlichen Feststellung der Fruchtpreise beschloß Gemeinderath die Angabe dieser Preise von nun an nur unter Zuziehung zweier Makler und eines Fruchthändlers machen zu lassen.

a. u s.