Band 75: Eintrag vom  17. September 1929 (Nr. 1035)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Bürgschaftsübernahmen.

In Ergänzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 16. September 1924 über Bildung eines städtischen Hypothekenfonds für Neuwohnungen und eines Instandsetzungsfonds für Altwohnungen beschließt Stadtverordnetenversammlung folgendes:

a) für die aus eigenen Mitteln der städtischen Sparkasse gewährten Neubauhypotheken übernimmt die Stadtgemeinde Neuss die Ausfallbürgschaft, soweit diese Hypotheken die nach der Sparkassensatzung zugelassene jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen,

b) da die Darlehnsbewilligungen aus dem Instand-

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setzungsfonds für Altwohnungen innerhalb der Sparkassensatzung nicht möglich sind, übernimmt die Stadt für solche Darlehn die Ausfallbürgschaft,

c) die Übernahme der selbstschuldnerischenselbstschulderischen Bürgschaft für eine vonder Neußer Arbeiterwohnungs - Genossenschaft e. G. m. b. H. bei der Landesversicherungsanstalt der Rheinprovinz auf die neu zu erbauenden Häuser Weberstraße 6, 8, 12, 14, 18 und 20 aufzunehmende I. Hypothek in Höhe von 90 000 M wird beschlossen.