Gegen die vom 3. des Monats Statt gehabte Vergantung
der Reinigung des Marktplatzes und der sonstigen
öffentlichen Plätze zu einer jährlichen Vergütung
von 63 Thl für die Zeit vom 1. Janaur 1854 bis Ende
1857 wurde Nichts zu erinnern gefunden.
actum ut supra