Stadtverordnetenversammlung ist mit der Einziehung für den öffentlichen Verkehr bezw. Verlegung des Weges, der von der Bahn Neuss - Köln Nixhütte-Bergheimerstraße in der Richtung zur Erprathermühle führt, einverstanden unter der Bedingung, daß der Eigentümer des ehemaligen Exerzierplatzes, KaufmannJosef Groove, einen Ersatzweg längs der Bahn sowie eine Fußgängerbrücke über die Obererft herstellt und der Stadt ein Vorkaufsrecht für seine gesamt daselbst gelegene Besitzung unter noch näher zu vereinbarenden Bedingungen einräumt.