27. Verpachtungen.
In Abänderung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 6. März
1928 beschließt Versammlung, das Gut Furtherhofan Prosch in Neuss vom 20. Februar 1930bis 20. Februar 1933 weiterzuverpachten, wenn Prosch vom 20. 2. 1930 ab anstelle der
bisherigen Pacht von 25 R. M eine Pacht von 30 R. M für
1 Morgen zahlt und alle Arbeiten und Reparaturen an den
Gebäuden übernimmt.
Ferner beschließt Versammlung, die Pachtpreise für die
Güter Nierenhof, Selikum, Nixhof und Nixhütte 37 in
der bisherigen Höhe von 25 R. M für 1 Morgen für die
Pachtjahre 1929, 1930 und 1931 bestehen zu lassen.
Sodann beschließt Versammlung die bisher zum Gut
Nehringshof gehörenden Grundstücke:
a) Gemeinde Neuss Flur 4 K N° 1049/303 mit etwa 70 ar
an Josef Wimmerin Kaarst und mit etwa 50 ar an
Balthasar Junkers in Kaarst zum jährlichen Pachtpreise
von 31 R. M für 1 Morgen und gegen Übernahme der
Steuern,
b) Gemeinde Kaarst Flur 4 N° 502, groß 30,71ar, an Johann
Scheulen in Neuss zum jährlichen Pachtpreise von 20 R. M
für 1 Morgen und gegen Übernahme der Steuern
zu verpachten.
Außerdem beschließt Versammlung dem Theodor Derendorf sen. als Ersatz für die bisher an ihn verpachtete,
jetzt aber abzutretende Fläche von etwa 272 ar an der
[Nächste Seite] Danzigerstraße eine Fläche in der Größe von etwa 250 ar
an der Straße zum Floßhafen unter den für das erstgenannte Grundstück bestehenden Bedingungen zu verpachten.
Schließlich bewilligt Versammlung der Witwe Josef Stehmanns mit Rücksicht auf die geringe gesetzliche Aufwertung (25 %) ihrer Restkaufpreisforderung für Gut Wahlershof eine Ermäßigung der Pacht für Gut Wahlershof für
die Jahre 1928 und 1929 in Höhe von 750 M jährlich (zusammen 1500 R. M).