Band 59: Eintrag vom  11. April 1881 (Nr. 619)

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Transkription

 
6. Gestaltung eines Ausganges nach dem Walle.

Dem WeichenstellerHubert Kasten wird gestattet auf Widerruf und gegen Zahlung einer jährlichen Recognitionsgebühr von 50 Pfg von seinem Wohnhause Viehmarkt No. 9 einen Ausgang nach dem Walle anzubringen.