5.) Übernahme von Garantien wegen der Röhrenlagerung.
Der Vorsitzende legt der Versammlung den Vertragsentwurf zwischen der Straßenbahn-Verwaltung und der Stadt Neuss
[Nächste Seite]bezüglich der Röhrenlegung in den von der Provinz zu unterhaltenden Straßen vor. Die Versammlung er- klärt sich mit der Fassung einverstanden und er- mächtigt den Vorsitzenden den Vertrag Namens der Stadt Neuss zu vollziehen.