Band 59: Eintrag vom  16. Juni 1880 (Nr. 383)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Abänderung des Vertrages wegen des Wasserwerkes.

Die von dem Decernenten der Königlichen Regierung zu Düsseldorf zu dem Vertrage von p Scheven gemachten Bemerkungen werden durchberathen und nachstehende Abänderungen des Vertrages beschlossen: 1, das 2te Alinea in § 1 soll wegfallen, so daß die Stadt eventuell berechtigt ist, einem anderen die Concession zu übertragen respective ein Wasserwerk für eigene Rechnung zu errichten. 2, An Stelle des Wertes "maßgebend" am Schlusse des § 2 soll "bindend" treten. 3, das Wort "Festungsthurm" soll durch "Windmühlenthurm" ersetzt werden. 4, Der § 4 soll wegfallen. 5

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5, Im § 6 soll der Schlußpassus im ersten alinea "so soll" bis "ernennen" durch folgenden Passus ersetzt werden "so soll der Königlichen Regierung zu Düsseldorf das Recht zustehen, einen solchen Sachverständigen zu ernennen und dieselbe gebeten werden, von diesem Rechte Gebrauch zu machen." 6, Das letzte alinea im § 9 soll wegfallen. 7, Der § 10 soll durch folgenden neuen § ersetzt werden: Herr Scheven hat das Recht das Wasserwerk und die damit verbundene Concession zur Wasserversorgung der Stadt an jeden Dritten abzutreten. Zur Gültigkeit dieser Abtretung soll jedoch die Genehmigung der Stadt erforderlich sein. 8, Der § 11 soll wegfallen. 9, Das erste alinea des § 14 soll durch Folgendes ersetzt werden:

Das zum Bau der ganzen Wasserwerks-Anlage erforderliche Capital stellt die Stadt Neuss gegen jährlich Zahlung von soviel % Zinsen, welche auch die Stadt, von diesem Anlage-Capital zu zahlen hat, sowie gegen eine der Stadt genügende Bürgschaft für Capital und Zinsen dem Herrn Scheven zur Verfügung.

Außer der Tagesordnung theilt der Vorsitzende der Versammlung mit, daß laut Mitheilung des hiesigen Königlichen Landrathsamtes an Stelle des in voriger Sitzung zur stellvertretenden Mitgliede der

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der Gebäudesteuer-Einschätzungs-Commission gewählte Gutsbesitzers Theodor Melchers eine Neuwahl vorgenommen werden müsse, da Herr Melchers bereits von den Kreisständen zum Mitgliede der betreffenden Commission gewählt worden sei. Herr Meuter wurde in Vorschlag gebracht und nachdem der Vorsitzende die Versammlung um ihre Genehmigung gefragt und diese ertheilt wurde, erklärte derselbe die Herren Dr. Sels und Meuter für gewählt und nehmen Beide an.