Band 59: Eintrag vom  6. Oktober 1879 (Nr. 136)

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Transkription

 
1. Ausführung des Gesetzes über den Verkehr mit Nahrungsmitteln

Von der Bildung der im Gesetz über den Verkehr mit Nahrungsmitteln vorgesehenen ständigen Untersuchungs-Commission soll vorläufig abgesehen

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werden, da in den einzelnen Fällen die Untersuchung der Rechnungsmittel etc. durch hiesige Techniker geschehen könne.