Band 59: Eintrag vom  19. Februar 1883 (Nr. 1048)

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Transkription

 

6) Unter Abänderung des Beschlusses vom 8. Januar wird das Gehalt des neu anzustellenden evangelischen Lehrers auf 1100 Mark und freie Wohnung, oder 150 Mark Miethsentschädigung festgestellt.