Band 59: Eintrag vom  16. Juli 1883 (Nr. 1208)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Anlage der Wasserleitung in Volksschulen. -

Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die Anlage der Wasserleitung in den Lehrerwohnungen der städtischen Volks- schulen, welche in der zweiten Etage belegen sind, unter der Voraussetzung, daß die betreffenden Lehrpersonen die Verant- wortlichkeit für genügenden Schutz der Anlage während des Frostes durch Entleeren der Rohre übernehmen.