Band 59: Eintrag vom  3. Mai 1880 (Nr. 351)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Vervielfältigung des Etats

Der Stadtverordnete Franken hatte den Antrag gestellt, daß jedem Mitglied der Etat 14 Tage vor dessen endgültigen Feststellung zugestellt werden soll. Die Versammlung beschließt die Veröffentlichung des Etats-Entwurfs in den beiden hiesigen Zeitungen erfolgen zu lassen, insofern letztere bereit sind, den Etat unentgeltlich abzudrucken.

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