Band 59: Eintrag vom  16. Januar 1882 (Nr. 979)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Expertise in Sachen Werhahn gegen Stadt Neuss.

Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß nach dem Gutachten der zwei Experten unter Zuziehung eines Ob- mannes die Stadt an Werhahn wegen Versagung der Bauerlaubniß die Summe von 16 441 Mark zu zahlen habe. Der Stadtverordnete Franken machte darauf aufmerk- sam, daß nach § 46 der Städteordnung hierzu die Genehmigung der Regierung erforderlich sei. Der Vorsitzende erklärt den Vergleich der Regierung vorzulegen und deren Entschei- dung der Versammlung mitzutheilen.