Band 59: Eintrag vom  15. August 1881 (Nr. 750)

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Transkription

 
3. Remuneration des Amtsanwalts

Da das Gehalt des Amtsanwalts Meekel vom Staate auf 1000 Mark erhöht worden ist, beschließt die Versammlung die Remuneration im Betrage von 360 Mark ab 1 October courantfallen zu lassen.

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