Band 59: Eintrag vom  7. April 1884 (Nr. 1291)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6. Die Stadtverordneten.-Versammlung genehmigt, daß in den Reihen, wo der Erwerb von Grab- stätten in doppelter Tiefe nicht möglich ist, auch die Errichtung von Grabdenk- mälern auf anderthalbfache Tiefe zulässig sein soll.