Band 59: Eintrag vom  9. Oktober 1882 (Nr. 1007)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

9) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Gebrüder Böninger zu Duisburg von der für Herrn Scheven übernommenen Bürgschaft unter der Bedingung zu entbinden, daß er der Stadt für eine in der Promenade zu errichtende Fontaine zweitausend Mark zu Verfügung stelle.