1. Entwässerung der Selicumer-Straße Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt, die von
der Genossenschaftsdirection der Niersentwässerung geforderte
Entschädigung von 50 Mark, für die Berechtigung des Wasserab-
flusses der Selicumer-Straße in den Abflußgraben
zu entrichten.