6. Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Geschäftsbetrieb und die Gebühren-Erhebung beim Eichamte in seit- heriger Weise fortgeführt werde, unter der Bedingung, daß der Eich- meister pro 1881 und fernerhin jährlichs von den erhobenen Eichge- bühren den Betrag von 210 Mark an die Stadtkasse ablieferte.