[Nächste Seite] 6. Fußübergang über die Schienengeleise.
Zum Zwecke der Herstellung eines Fußüberganges über
die Schienengeleise am Bergisch Märkischen Bahnhofe ermächtigt die
Versammlung den Vorsitzenden, ein Terrain von
46 qm von der Bergisch-Märkischen Bahn zu requiriren.