Band 59: Eintrag vom  3. Februar 1880 (Nr. 266)

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Transkription

 
6.) Rinnsteinanlagen.

Auf Ersuchen des Bauunternehmers Lemmer wird demselben gestattet, sofort bei eintretendem Thauwetter mit dem Legen der hausteinernen Rinnen beginnen zu dürfen.