Band 55: Eintrag vom  16. März 1868 (Nr. 258)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Einfriedigung auf der Wiese.

Um zu verhindern, daß die städtischen Wiesenterrains in Folge der Rheinbrückenbau-Arbeiten zum Nachtheil des Graswuchses begangen werden, beschließt die Versammlung, an den betreffenden Stellen die Wiesen ein - friedigen zu lassen. Auch erklärt dieselbe sich damit einverstanden, daß zum Schutz der städtischen Wiesen schon jetzt ein bis zwei Hülfsfeldhüter angenommen und daß ferner eine Polizeiver - ordnung erlassen werde, wornach das Betreten städtischer oder anderer Grundstücke zwischen der Stadt und dem Rhein ohne Erlaubniß der Stadt respective der Privateigenthümer bei einer Strafe von 1 bis 3 Thlr. verboten ist.

actum ut supra

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