Band 55: Eintrag vom  8. Juni 1868 (Nr. 328)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
10. Pensionirung des Feldhüter Hegger.

Es wird vorgetragen, daß der Feldhüter Hegger wegen vorge- rückten Alters und körperlicher Beschwerden seinen Dienst- verpflichtungen als Feldhüter nicht mehr nachzukommen vermöge und daher durch einen neuen geeigneteren Candidaten zu ersetzen sei.

Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der Ersetzung des q Hegger durch eine andere Persönlichkeit einverstanden, und bewilligt demselben in Anbetracht seiner fünfzehnjährigen Dienstzeit von seinem Dienst- austritt an jedoch ohne Consequenz für die Folge, eine jährliche Pension von sechszig Thalern.

actum ut supra