Band 55: Eintrag vom  6. September 1869 (Nr. 706)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[Nächste Seite] 6. Entschädigung eines Graspächters.

Der Bürgermeister trägt vor, daß eine von dem Ackerer Ettgen zu Büttgen angepachtete Grasparzelle dadurch gelitten habe, daß der Bau-Unternehmer Bitter den vorbeiführenden Weg über Gebühr und über die ihm ertheilte Erlaubniß hinaus, benutzt habe. Der p. Ettgen sei bereit, den p. Bitter wegen Entschädigung ein- zuklagen, wenn die Stadt im Falle des Verlierens des Prozesses, demselben die ergangenen Kosten vergüte.

Es wird demgemäß eine eventuelle Kosten-Vergütung bis zu sechs Thalern zugestanden.

actum ut supra