Auf den Antrag des Verwaltungsdieners Krings bewilligt Gemeinderath demselben in Berück- sichtigung, daß er seit Anfangs Dezember vorigen Jahres gleichzeitig die Marktmeisterstelle auf dem Früchtemarkt bekleidet, zu seiner Besoldung von 160 Thl, von genanntem Zeitpunkt an
[Nächste Seite]eine Zulage von 40 Thl.
actum ut supra
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