Auf den Antrag des Communalsteuerdieners
Sterk bewilligte Gemeinderath demselben an
Entschädigung für verloren gegangene Exekutions-
[Nächste Seite] Gebühren bei zahlungsunfähigen Schuldnern im abgelau-
fenen Jahre einen Betrag von zehn Thalern aus städtischer
Kasse.
actum ut supra