Auf den Antrag des Communalsteuerdieners Sterk bewilligte Gemeinderath demselben an Entschädigung für verloren gegangene ExekutionsGebühren
[Nächste Seite]Gebühren bei zahlungsunfähigen Schuldnern im abgelaufenen Jahre einen Betrag von zehn Thalern aus städtischer Kasse.
actum ut supra