Band 50: Eintrag vom  28. April 1856 (Nr. 549)

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Transkription

 

Dem Gemeinderath wurden die von der betreffenden Commission geprüften Entwurfe einer neuen FeuerlöschOrdnung und des Statuts zu einem ins Leben zu rufenden Rettungs- und Sicherheits-Vereine mit dem Bemerken vorgelegt, daß diese beiden Actenstücke, wornach die Spritzen durch eine für die Zeit ihrer Thätigkeit aus der Gemeinde-Kasse besoldete Spritzen-Manschaft bedient, dagegen die Hülfeleistungen wie Retten und Bewachen von Gegenständen, [Wasserreihenbilden?], StraßenAbsperren, durch einen besondern Verein besorgt werden sollen, zweckmäßig befunden worden sein, und daher nunmehr mit der Bildung des Rettungs- und Sicherheits-Vereins vorzugehen sein dürfte, wornach dann der Erlaß der neuen Feuerlösch-Ordnung zu folgen hätte.

Beide Entwürfe wurden vorgelesen im Einzelnen nochmal besprochen, und demnach oder danachdennach vom Gemeinderath ebenfalls gutgeheißen.

actum ut supra