Band 50: Eintrag vom  19. Juni 1854 (Nr. 165)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Durch Gesuch vom 26. Mai c. stellt der Hallenmeister Josten den Antrag, daß seine Besoldung von 115 Thln in Anbetracht seiner vermehrten Funk- tionen seit Erlaß der neuen Schlachthaus- Ordnung bis zu 150 Thl erhöht werden möge.

Gemeinderath bemerkt, daß bei der Regulirung des Gehaltes des p Josten im Jahre 1852 auf die demselben nach der neuen Schlachthaus- Ordnung obliegenden Verpflichtungen bereits Rücksicht genommen sei, und daß daher dem Gesuche nicht entsprochen werden könne.

actum ut supra