Vorsitzender theilt dem Gemeinderath den Stand der An- gelegenheit in Betreff der Beschaffung eines evangelischen Pfarr- hauses mit, woraus hervorgeht, daß außer den [oberhalb mit Bleistift unleserlich] früher bezeichneten beiden Häusern, welche vom evangelischen Presbyteri- um nicht genehm gefunden worden, andere geeignete Häuser nicht käuflich sind. Die von den beiden namhaftnahmhaft gemachten Bauplätzen einer von dem daran anschie- ßenden Grundeigenthum getrennt nicht zu haben, und der andere noch gar nicht käuflich ist, so erklärt
[Nächste Seite]Gemeinderath sich bereit, unmittelbar neben dem evangelischen Schulhause eine angemessene Pfarrer-Woh- nung erbauen zu lassen.
actum ut supra
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