Auf ein Gesuch des Julius Böhmer hierselbst um Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß als Lohndiener, gab Gemeinderath die Erklärung ab, daß er das Bedürfnis zur Conzessionirung eines zweiten
[Nächste Seite]Lohndieners, wie er dies auch bereits früher aus- gesprochen, nicht anerkennen könne.