Band 50: Eintrag vom  6. März 1854 (Nr. 105)

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Transkription

 

Unter Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 23. Januar courantund nach Vernehmung des Referats der betreffenden Commission autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, [eingefügt: über den Nordcanal] am Geulenhof eine Fußbrücke entweder auf einer schwimmenden Flöße oder vermittelst Anbringung von Pfählen, sogenannten Böcken, ausführen zu lassen.

actum ut supra