Band 50: Eintrag vom  4. Juni 1855 (Nr. 342)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemeinderath in Folge einer landräthlichen Verfügung vom 22. Mai c. ein von ihm aufgestelltes Verzeichniß derjenigen in der Bürger- meisterei Neuß gelegenen öffentlichen Gemeindewege, welche außer den als Communalwege ausgebauten Wegen noch vorhanden sind, zu dem Zwecke vor, damit dasselbe geprüft, und demnächst der höhern Behörde behufs Sicher- stellung des Eigenthumsrechtes der Gemeinde, zur Fest- stellung eingereicht werde.

Gemeinderath unterwarf das Verzeichniß einer speziellen Prüfung und erklärte sich mit demselben einverstanden, gleichzeitig beschließend, daß die fraglichen Wege geome- trisch vermessen, chartirt und in Steine gesetzt werden sollen.

Über die eventuelle Instandsetzung oder Ausbauung derselben behielt Gemeinderath sich Beschluß bis zur nächsten Aufstellung des Verwendungsplanes der Communal- wegebaumittel vor.

actum ut supra