Auf den Antrag des KaufhauspächtersH. J. Viethen auf Vergütung einiger Auslagen zur nöthigen Instandsetzung von Utensilien bemerkte Gemeinderath, wie er hiermit dem p Viethen die Erstattung der Kosten für Abnehmen, Putzen & Wiederaufhängen der bei der SaalÜbergabe schmutzig befundenen Kronleuchter mit 5 Thl. 20 Sgr bewilligte, unter der ausdrücklichen Bedingung jedoch, daß die Kronleuchter in dem jetzigen guten Zustande erhalten und seiner Zeit an die Stadt abgeliefert werden müssen. In Ansehung der ferner beantragten Vergütung von 8 Th 9 Sgr. 2 Pf Kosten für neue Überzüge der Bänke, erklärte Gemeinderath, daß er sich hierauf nicht einlassen könne, daß es dem Pächter Viethen vielmehr überlassen bleibe, die Bänke beim Ablauf der Pachtzeit wieder mit den von der Stadt erhaltenen Überzügen abzuliefern.
a. u. s.