Band 49: Eintrag vom  18. Oktober 1852 (Nr. 548)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der städtische Etat für das Jahr 1853 wurde demnach vom Gemeinderathe in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von acht und dreißigtausend Thalern festgestellt.

In Ansehung der darnach aufzubringenden Communalsteuer von 9 662 Thlr. 23 Sgr 1 Pf. -- 787 Thlr. 20 Sgr 7 Pf weniger als pro 1852 -- wurde nach dem Vorschlage der Commission beschlossen, daß a die Grundsteuer mit 75 % (: 5 % weniger als pro 1852 :) b die Gewerbesteuer ausschließlich der Klasse B mit 10 % (: 2 1/2 % weniger als pro 1852 :) c die 2te Stufe der Klassensteuer (: Sätze à 2 Thlr :) wie

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pro 1852 mit 10 %, d. die 3te Stufe der Klassensteuer (: Sätze à 3 Thl :) mit 25 % (: 3 % weniger als pro 1852 :) und e. die 4te und höhere Stufen der Klassensteuer und die klassifizirte Einkommensteuer mit 55 % (: 5 % weniger als pro 1852 :) zur Communalsteuer heranzuziehen sei.

Gemeindeverordneter Josten gab das Separat-Votum zu Protocoll, daß er gegen diesen Modus protestire, weil er es namentlich den Forensen und den Ackerbautreibenden gegenüber für billig erachte, daß die Grund- und Klassensteuer zu gleichen Prozentsätzen, die Einkommensteuer aber wegen der Besteuerung der auswärtigen Güter dieser Pflichtigen nicht mit dem ganzen Satze, die Klasse A der Gewerbesteuer mit 15 % und die übrigen Klassen derselben mit 10 % herausgezogen werden.

a. u. s.