Band 49: Eintrag vom  26. September 1851 (Nr. 315)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Gemeinderath ersieht aus einer Mittheilung der SchulCommissionvom 23. des Monats, daß das Königl. ProvinzialSchul-Collegium bei Ertheilung der Genehmigung zur Eröffnung des vollständigen Gymnasial-Cursus an hiesiger Anstalt noch zwei Fragen zur nähern Erwägung empfohlen hat.

Die erste Frage betrifft die commissarische Verwaltung erledigter Lehrerstellen in dem Falle, wenn Seitens der städtischen Schulbehörde ein vorschriftsmäßig qualifizirter Schulmann nicht in Vorschlag gebracht sein würde, in welcher Beziehung das Königl. Provinzial-Schul-Collegium die Befugniß in Anspruch nimmt, die erledigte Stelle aus Mitteln der Anstalt commissarisch verwalten zu lassen, damit vor allen Dingen ein vollständiger, und ununterbrochener Unterricht gesichert werde. Mit der von der Schul-Commission bereits abgegebenen zustimmenden Erklärung, daß dem ProvinzialSchul-Collegium für die angegebenen Fälle freie Befugniß ertheilt werde, erklärte Gemeinderath sich einverstanden.

Die zweitere Frage geht das Schulgeld an, welches seit dem Jahre 1848 für städtische Schüler nach dem Klassensteuer-Anschlage der Eltern normirt war, während das Provinzial-Schul-Collegium es für rathsam hält, dasselbe je nach den Klassen der Schüler zur Erhebung kommen zu lassen. Der Beschluß über die hierüber von der SchulCommission gemachten Vorschläge wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.

a. u. s.