Band 38: Eintrag vom  17. März 1797 (Nr. 1088)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gasthaus Rectore und Meister betr.

Da dem hiesigen Stadtrath aus verschiedenen Häusern die klägliche Anzeige geschehen, daß in dem Gasthause dahier Abends und Nachts die schädlichste Spielgesellschaft in Gelager gehalten und hierdurch manche Haushaltung in Verderb und Unreinigkeit gestürzt und das Wohl verschiedener Familien untergraben wird, solche Auftritte indessen einem Gasthause so wenig angemessen sind, als selbige mit den Pflichten eines Gasthausrectors und Gasthausmeisters sich nicht vereinigen lassen; so wird hiemit der zeitliche Rector freundschaftlich erinnert, für die Zukunft derlei Zusammenkünfte nicht mehr zu leiden, als [eingefügt: man] ansonst von Seiten des Stadtraths das Fiscalat aufzufodern

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nicht entstehen wird, dem Gasthaußmeister aber wird hiermit ernstlich anbefohlen, sich alles Bierzapfens oder dargeben von Speisen zu derlei Gesellschaft so gewiß zu enthalten, als in ersten Betretungs fall derselbe seiner Stelle entsetzt und ein Andere zum Gasthausmeister ernannt werden solle .