Die Rentkammer Jahrsrecnungen einzuschicken
Ist das g[nädi]gste Rescript vom 3ten dieses, die Jahrs Rentkammer Rechnungen vom Jahr 1790 bis hiehin binnen 14 Tagen Zeit zur Regierung einzuschicken, verlesen worden, worauf resolvirt worden, daß eine unt[ertäni]gste Vorstellung dagegen ausgefertiget, und selbige zu Höchsten Händen eingeschickt werden solle.
Anwesende HerrenLandtagsdeputirten übergeben den Landtagsabscheid samt dem Protocollo Communi vom 4ten dieses in Betref deren für dies Jahr ausgeschriebenen Simplen, sodan in Puncto des Vergleichs geschäft wegen dem modus Contribuendi, mit der Erinnerung, daß Diarium diesjährigen Landtags samt deren sonstigen Verhandlungen nächstens abgeschriebener folgen wird .