3faches Mann- schafts Contin- gent
Wurde die bereits am 2ten dieses publicirt- und affigirte g[nädig]ste Verordnung vom 22ten vorigen Monats samt dem g[nädi]gsten Beischluß verlesen, vermög welcher durch einen Reichsschluß entschieden worden, daß sämtliche Stände des Reichs das 3fache Mannschafts Con- tingent bei gegenwärtigem Reichskriege stellen sollen, dahero hätte die Stadt Neuss nach ihrer Größe und Bevölckerung die ent- behrlichste Leute zu Stellung ihrer Mannschaft auszusuchen, und da dem zuverläßigen Vernehmen nach die Landstände eine Deputation aus ihrem Mittel ernant um gemeinschaft- lich mit der Regierung die schicklichste Art dieser Aushebung zu bestimmen, so soll der Erfolg deßen abgewartet werden.