Band 75: Eintrag vom  22. Juni 1926 (Nr. 278)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Festsetzung der Straßen, auf die sich die Straßenreinigung und Müllabfuhr erstrecken soll.

Stadtverordnetenversammlung beschließt, daß sich die Straßenreinigung und Müllabfuhr im Rechnungsjahre 1926 auf die von schon früher durch Stadtverordnetenbeschluß festgesetzten Straßen und Plätze erstrecken soll.

Bei der Müllabfuhr sollen nachstehende Straßen und Straßenteile zutreten. a) Kölnerstraßevon Selikumerstraße bis einschließlich der Reisneubauten Kölnerlandstraße, b) Berghäuschenswegvon Nordkanalallee bis zur Fabrik Appenzeller, c) Marienstraßevon Kurzestraße bis Ende, d) Eintrachtstraße.