daß der jüngst angeregte Verkauf des Nordcanal-Gebietes neuerdings wieder in Frage gestellt und daher die Mitbenutzung der Militair-Schießbahn im Nordcanal durch die hiesige ScheibenschützenGesellschaft wieder zur Sprache gekommen ist. Auch sei die Gesellschaft bereit, um die Militair-Schießbahn in Benutzung nehmen zu können, die nöthigen Sicherheits-Vorkehrungen treffen zu lassen.
Nach Discutirung der Sache, erklärt die Stadtverordneten-Versammlung sich geneigt, die Nebenbahn im Nordcanal vom Fiscus auf so lange zur Benutzung für die Scheibenschützen-Gesellschaft mit jährlich 2 Thlr. anzupachten als diese Benutzung gestattet wird, ohne jedoch dieserhalb Rechts-Ansprüche Seitens der genannten Schützen-Gesellschaft anzuerkennen. Die Versammlung beschließt weiterhin, die Gesellschaft aufzufordern, ihre Wünsche in Beziehung auf die Einrichtung einer städtischen Scheibenbahn im Nordcanal schriftlich vorzubringen.
actum ut supra
Typ | Gewässer |
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Typ | Gebäude |
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