Stadtverordnetenversammlung beschließt den Ausbau der Kölnerstraßevon Kölnerlandstraße bis Selikumerstraße nach Maßgabe des vorliegenden Planes und Kostenanschlages des Tiefbauamtes. Von den Kosten in der veranschlagten Höhe von 31 000 M gehen 15 500 M zu Lasten der Straßenbahn. Die übrigen Kosten von 15 500 M werden bewilligt, sie sollen vorläufig aus dem Straßenbaufonds genommen und später von den Anliegern gemäß den ortsstatutarischen Bestimmungen wieder eingezogen werden.
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