Auf den Antrag des Comité's des Bürgerschützenvereins, um Ueberlassung des rechts vor dem Hessenthore liegenden städtischen Wiese als Festplatz zum diesjährigen Schützenfeste, beschließt die Versammlung die qu. Wiese als Festplatz zur Disposition des Comité's zu stellen, jedoch unter der Bedingung, daß dieselbe nach Beendigung des Schützenfestes wieder so hergestellt wird, daß von der Benutzung zu dem qu. Zwecke nichts mehr wahr- genommen werden kann. Zumal müssten die ent- standenen Löcher und Gräben vollständig zugeworfen und der zurückbleibende Unrath (Scherben pp.) beseitigt werden.