Es wird ein Schreiben des Comites vom Bürgerschützen- Verein vorgelegt, worin dasselbe mittheilt, wie es bei Aussicherung des diesjährigen Bürgerschützenfestes auf Schwierig- keiten gestoßen sei, und wie es namentlich darin eine Schwierigkeit finde, daß sein Gesuch wegen Bewilligung eines Zuschusses zu den Festkosten und zu einem Ehrenpreis nicht angenommen worden.
Der heute im Betreff der Feier des Schützenfestes außer- ordentlich versammelte Stadtrath erhob nach geschehener Dis- kussion folgenden Antrag zu seinem Beschlusse: "der Herr Bürgermeister werde ersucht sich mit dem Comite dahin in Verbindung zu setzen, damit dasselbe den Beschluß, das Fest nicht zu feiern, wieder zurück- nehme, und werde im Falle dieser Zurücknahme, am nächsten Montag eine außerordentliche Sitzung statt finden, in welcher über die Frage wegen Bewilligung eines Ehrenpreises berathen und beschlossen werden soll.
actum ut supra