8 Schützenfest.
Der Antrag des Comite's des Neusser Bürgerschützen-
vereins um Ueberlassung der städtischen Wiese vor dem
Hessenthor zur Abhaltung des diesjährigen Schützenfestes
wird unter der Bedingung genehmigt, daß die Wiese
sofort nach dem Feste wieder geräumt wird.