Auf Grund des Stadtverordnetenbeschlusses vom 21. Juli 1925 hat die Stadt Neuss aus ihren Anleihemitteln der Neußer Volksbadeanstalt ein Darlehen von 40000 M zum Zinsfuß von 1% über den jeweiligen Reichsbankdiskont bei einem Tilgungssatz von 3% hergegeben. Infolge eines erneuten Darlehensantrages, der allen Stadtverordneten im Umdruck zugegangen ist, erklärt die Stadtverordneten - Versammlung sich heute mit der Hergabe eines weiteren Darlehens von 60000 M einverstanden, und zwar zu den gleichen Zinsbedingungen, jedoch unter Herabsetzung des Tilgungssatzes für beide Darlehen auf 1,5%. Sofern die Hergabe des neuen Darlehens nicht durch die Stadt direkt erfolgt, soll sie durch die städtische Sparkasse erfolgen, wofür die Stadt Neuss die selbstschuldnerische Bürgschaft ≠ der Stadt auch für diesen Betrag übernommen Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei Durchführung des vorstehenden Beschlusses von der Neußer Volksbadeanstalt als auch von dem geschäftsmäßig mit ihr verbundenen Neußer Gemeinnützigen Bauverein zu fordern, der Stadtverwaltung durch Vermehrung der Mitgliederschaft je einen städtischen Sitz im Vorstand einzuräumen und außerdem je 2 weitere von der Stadtverordneten - Versammlung zu bestimmenden Stadtverordnete in den Aufsichtsrat als vollberechtigte Mitglieder aufzunehmen.