Bau einer Wohnung für den Wärter des Schlachthauses.
Der vorsitzende Bürgermeister eröffnete dem Stadt- rathe, daß sich beim Ausbau des Schlachthauses die Noth- wendigkeit herausgestellt habe, für den Aufseher und Wächter desselben einen kleinen Wohnungs-Gelaß bei demselben zu errichten, und daß auch die Anlage eines neuen Gebälkes und eines neuen erhöhten Dach- werkes, welches sich jetzt als unhaltbar darstelle, durch- aus erforderlich sei.
Gleichzeitig legte derselbe die über beide Gegen- stände angefertigten Kosten-Anschläge des Kreis- baumeister vor, wonach die erstere Arbeit einen Geld-Aufwand von 293 Thaler 10 Silbergroschen 9 pfennigen, die werden
[Nächste Seite]aber einen Betrag von 504 Thaler 13 Silbergroschen 8 pfennige erfor- dern werde.
Der Stadtrath, welcher es vorzieht, ein vollstän- diges und dauerhaftes Schlachthaus zu erhalten, an- statt daß solches später seinem Zwecke nicht entsprechen sollte, genehmigte die Ausführung dieser nachträglichen Arbeiten durch den jetzigen Unternehmer, unter der Maaßgabe jedoch, daß das bei dem frühern öffentlichen Verdinge Statt gefundene Angebot verhältnismäßig auch hier eintrete und dem Unternehmer die unbrauchbaren alten Materi- alien gegen die Taxe bei der Zahlung in Ab- zug gebracht werden.
Actum ut supra