Band 58: Eintrag vom  12. Januar 1874 (Nr. 24)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Etat pro 1874

Die in der vorigen Sitzung begonnene Berathung des Etats wurde fortge- setzt und wurde derselbe nach Durchberathung in Einnahmen und Aus- gaben balancierend zu 109000 thr. festgestellt. Zur Aufbringung des Deficits von 37464 thr. 24 Sgr. 9 Pfg wird bestimmt daß

1. von der Grund- und Gebäudesteuer 100 % Zuschläge,

2. " " Gewerbesteuer excl. Lit. L. 15 % dito,

3. als Communaleinkommensteuer von jedem Thaler auf das Einkommen fallenden wirklichen oder fingirten Klassen- und Ein- kommensteuer: a. der Stufe 2 der Klassensteuer 15 Sgr. resp. 50 % b. der " 3 und höheren Stufen der Klassensteuer sowie von der Einkommensteuer 1 thr. 15 Sgr. resp. 150 % erhoben werden. Ferner wird beschlossen die Tit. V. Art. 5. zu extraordinairen Pflasterar- beiten ausgeworfenen 500 thr. zur Entwässerung der Capitelstraße zu verwenden und der Vorsitzende zufolge eines desfallsigen Antrags ermächtigt

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durch den Kreisbaumeister ein Project nebst Kostenanschlag über Regulierung des Ab- flußgefälles im Glockhammer ausarbeiten zu laßen.

Die Erhöhung des Gehaltes des Todtengräbers Roether wird für den Etat pro 1875 vorbehalten und beschlossen pro 1874 denselben mit einer Remuneration ab- zufinden.