Band 75: Eintrag vom  26. Juli 1926 (Nr. 307)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
11. Ablösung der Gemeinde - Markanleihen. Barablösung der Gemeinde - Markanleihen.

Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Bezugnahme auf § 32 der 4. Verordnung zur Durchführung der Ablösung der Markanleihe (Preußische Gesetzes Samml. 1926 Seite 200): a) Die Markanleihen, die in der Zeit nach dem 30. Juni 1920bis zum 30.6.1922 ausgegeben sind, mit einer Barzahlung von nicht mehr als 5 % ihres Goldwertes abzulösen;

b) Die Markanleihen, die ausschließlich in der Zeit nach dem 30.6.1922bis zum Ende der Inflationszeit ausgegeben sind, mit einer Barzahlung von nicht mehr als 12 1/2 % ihres Goldwertes abzulösen. Für diese Barablösung kommen folgende Neußer Stadtanleihen in Frage:

I. 4 % Inhaberanleihe von 1920 über 5 500 000,- Papiermark = 400 400 M Goldwert, II. 8 % Inhaberanleihe von 1923 über 100 000 000 Papiermark (begeben mit 64 393 000 Papiermark) = 21 507 M Goldwert, III. alle Schuldscheindarlehen, die nach dem 30.6.1920 begeben sind, soweit für sie nach den gesetzlichen Bestimmungen seitens der Gläubiger noch Ansprüche geltend gemacht werden können. Die oben unter a) und b) angegebenen Ablösungskurse entsprechen den Richtlinien des deutschen Städtetages und den Kursen, die die Länder bei der Barabfindung ihrer Inflationsanleihen im Höchstfalle gewähren.

Der zur Barablösung erforderliche Kredit wird im Höchstfalle 65 474 M betragen; er soll aus dem städtischen Anleihetilgungsfonds gedeckt werden.

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aus dem Grundstück Flur K N° 812/1 eine Baustelle mit einer Fronte von etwa 7,5 m zum Preise von 400 R. M für den lfdm. Straßenfronte zu verkaufen,

f) dem Hermann Nenwitz in Neuss am Berghäuschensweg aus dem Grundstück Flur K N° 833/25 eine Baustelle mit einer Fronte bis zu 10 m zum Preise von 150 R. M für lfdm. Straßenfronte zu verkaufen,

g) dem PolizeibetriebsassistentenBorghans in Neuss am Berghäuschensweg aus dem Grundstück Flur K N° 833/25 eine Baustelle mit einer Fronte bis zu 10 m zum Preise von 150 R. M für den lfdm. Straßenfronte zu verkaufen,

h) dem Heinz Ruhs in Neuss an der Furtherstraße eine Baustelle mit einer Fronte bis zu 9 m zum Preise von 400 R. M für den lfdm. Straßenfronte zu verkaufen. Die Grundstücke müssen sofort mit Wohnhäusern bebaut werden.